FINA konkretisiert Anzugfristen
(22.11.2010) Der Weltverband FINA hat die Richtlinien zu den Fisten für die Vorlage neuer Anzüge durch die Hersteller konkretisiert. Demnach gilt der Zeitpunkt von zwölf Monaten, die ein Anzug vor einem Großereignis der FINA vorgelegt worden sein muss, ausdrücklich nur für Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele. Dies geht aus einem Schreiben des Vorsitzenden der FINA-Anzugkommission, Prof. Jan-Anders Manson, hervor. Bei anderen Veranstaltungen, wie der Weltcup-Serie oder Kurzbahn-Weltmeisterschaften, sind alle Anzüge erlaubt, die auf der jeweils aktuellen Liste der FINA zu finden sind, wodurch auch weitaus kürzere Fristen zwischen Genehmigung und Wettkampf möglich sind.






