Der Bund stellt insgesamt 250 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder" bereit. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität und sollen gezielt in die Modernisierung öffentlicher Schwimmbäder fließen.
Städte, Kommunen und Landkreise können im Zuge eines Projektaufrufs ihre Vorhaben in einem Interessenbekundungsverfahren einreichen. Voraussetzung ist, dass sie Eigentümer der jeweiligen Sportstätte sind. Die Projektskizzen müssen digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht werden. Die Frist dafür endet am 19. Juni 2026. Über die endgültige Auswahl der geförderte Projekte entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Im Mittelpunkt der Förderung steht die energetische Sanierung. Insbesondere Freibäder sollen künftig möglichst klimaneutral betrieben werden, etwa durch eine nachhaltige Wärmeversorgung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
Pro Projekt können bis zu acht Millionen Euro bewilligt werden. Die Förderquote beträgt bis zu 45 Prozent, in finanziell besonders angespannten Kommunen sogar bis zu 75 Prozent.
Auch Vereine können von dem Programm profitieren: Kommunen haben die Möglichkeit, Fördermittel an sie weiterzuleiten. Gleichzeitig können Vereine die Anträge aktiv unterstützen und den konkreten Bedarf vor Ort aufzeigen. Fachliche Unterstützung bietet zudem der Deutsche Schwimm-Verband. Seine Kommission für Schwimmbadbau und Zertifizierung steht beratend zur Seite.
Mehr Infos zum Förderprogramm gibt es hier: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder"
Bild: Symbolbild/Archiv