Der Weltverband World Aquatics hat die bisherigen Einschränkungen für Schwimmerinnen und Schwimmer aus Russland und Belarus aufgehoben. Künftig dürfen diese bei international Wettkämpfen wieder unter eigener Flagge und mit eigener Hymne antreten.
Die Sanktionen waren ursprünglich als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt worden. Zuletzt war bei internationalen Titelkämpfen lediglich eine Teilnahme ausgewählter Aktive möglich – und das unter neutralem Status und nur nach einer umfassenden Einzelfallprüfung.
Bereits im Februar hatte der Weltverband die Einschränkungen im Juniorenbereich aufgehoben. In der offenen Klasse gelten trotz der Lockerungen aber weiterhin bestimmte Voraussetzungen. So müssen die Aktiven unter anderem vier negative Dopingtests vorweisen. Gleichzeitig sollen sogenannte "Background Checks" durchgeführt werden, zu denen bislang aber keine konkreten Details veröffentlicht wurden.
Unverändert bestehen bleiben die Sanktionen gegenüber staatlichen Vertretern aus Russland und Belarus. Diese sind weiterhin von internationalen Veranstaltungen ausgeschlossen. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Wettkampfstätten Orte bleiben, an denen Athleten aller Nationen friedlich zusammenkommen können.“, reflektierte World Aquatics Präsident Husain Al Musallam die getroffene Entscheidung.